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Der Jude · 1769-01-01 · Funfzehntes Stück (1769) · p. Seite 225

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Funfzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 225 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Vierter Ban-, Fünfzehntes Stück. ».s sind uns von. den Vorschriften, welche die Jüdischen Weiber Key ihrem Baden zu beobachten haben, noch einige übrig geblieben, von denen wir itzt zu reden, den Anfang machen müssen. Man befiehlt ihnen 9.) wenn sie in das Bad tzineinsteigen, sich nicht etwa mit aufgerichteten Leibe unterzutauchen, noch auch die Hände an sich zu drücken, oder die Arme und Beine gar zu weit von einander zu halten; sondern sie sollen sich untertauchen, als wenn sie einen Teig kneten wollten. io.) Düyfen sie ihre Augen und den Mund nicht allzu sehr zuhalten, jedoch auch nicht zu weit aufthun. n.) Müssen sie sich dreymahl mit dem ganzen Leibe so untertauchen, daß nicht das geringste, auch nicht einmal das Haupthaar, ausser dem Wasser bleibet. Auf diese Dinge aber, muß sonderlich die Begleiterin einer jeden Acht haben, und wo etwa noch einige von den Haüren 4. B. 15. St. P oben j

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