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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 216

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 216 (sequence 8)
Language
German
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-'6 HS »XS . ne es ihm aber unmöglich so ungestraft ausgehen. —- Wer aber seine Frau gar schlüge, fährst der Verfasser »beiter fort, der heiße gar kein Jude, sondern sey ein Rosche, d. i. ein gottloser Mann, und mache sich durch einen jeden Schlag, den er ihr gebe, der Geiselung schuldig, und dieses mache ihn auch so lange bis er deswegen ernstliche Busse gethan habe, zu allen Zeugnissen untauglich; ja, er würde sogar von der Ehre, zur Gesetzrolle hinzugerufen zu werden, gänzlich ausgeschlossen. Kurz, der Mann soll seine Frau so Halten, als sich selbst, und dahero nicht allein alle das Seinige mit ihr gemein Haben, sondern auch in allen Vorfällen sie mit zu Raths ziehen. Dagegen nun sind aber auch die Frauen verpflichtet, ihre Männer in den größten Ehren zu halten, sie allein für ihre Herren zu erkennen , und ihnen auf den Winck zu gehorchen, indem sie alles, was ihnen mißfallen möchte, unterlassen, dagegen aber sich an alles dasjenige gewöhnen sol- , len, wohon sie glquben, daß es ihren Männern angenehm seyn könne. Insonderheit sollen sie sich nicht unterfangen, ohne ihrer Männer Vorwissen in Gesellschaften, oder auch nur aus dem Hause zu gehen; ja sie sollen sich sogar nicht ein« mahl an der Hausthnre oder den Fenstern allzu oft sehen lassen , sondern blos ihren Hausgeschäften fleißig obliegen, und ihre Kinder wohl erziehen. Wenn sie die Kinder saugen, sollen sie ihre Vrä-

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