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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 215

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 215 (sequence 7)
Language
German
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VX-O LM 215 Von den Pflichten des Mannes bemerken wir, daß er schuldig sey seine Frau nach seinem Vermögen reichlich zu versorgen, und ihr sonderlich schöne und Standesmäßige Kleider anzuschaffen. Nechst diesem aber ist demselben auch recht nach« drücklich anbeföhlen, friedlich mit ihr zu leben. Davon das Buch Levkdv S. 7;. Col. 3. also schreibet: „Mit grosser Weißheit hak der Schöpfer das Weib aus des Mannes Ribbe geschaffen, um damit gleichsam den Mann zu belehren, das Weib als ein Glied seines eigenen Leibes zu betrachten. Dahero soll er sich allezeit, und wenn sie auch bisweilen unrecht hatte, liebreich gegen sie beweisen, und gedenken, daß sie ein Glied von seinem Leibe sey , welchem er doch wohl selbst nichts Übels ankhun könne. Deswegen, heisset es weiter, es solle kein Jude sein Weib weder ausschelten noch verfluchen; denn wer solches thue,der übertrete zugleich zwey Verbothe, und es würde ihm das angerechnet, als wenn er sich selbst, ,md denn zugleich auch seinen Nächsten verflucht hatte, welches jedoch beydes in der heil. Schrift siharf verbothen sey. — Absonderlich aber soll er sich dafür sehr hüte», daß er ihr in anderer Leute Gegenwart nicht etwas unanständiges sage, um siö dadurch zu beschämen, indem die Weiber sehr leicht zu weinen pflegte». Denn wenn es geschehe, daß eine Frau von ihm dahin gebracht würde, in anderer Leute Gegenwart zu weinen, so würde Gott gewiß die Thränen dieser Bedrängten ansehen und sich ihrer erbarmen; alsdenn köu- O 4 ne

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