Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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204 LS GXO le meine Gebeine id. i. nach allen meuren Kräf-. ten will ich) sprechen: Gesegnet sey der, der da' kömmt im Namen des Herrn." - 7 Sobald die Mahlzeit ganz geendigek ist, so fängt der, welcher bey der Tafel das Dankst-: gungsgebeth verachten soll, also zu singen an:. „Thue hinweg von uns allen Zorn und allem Schmerz. Alsdenn wird auch ein Stummer,, (hier ist ein solcher gemeynet, der für Betrübniß nur gleichstm stumm ist,) fröstch singen und dich loben können. Leite uns auf den Stegen der Gerechtigkeit, und wende dich zu dem Lobe, und dem Gebekh der Kinder Israel. Mit Erlaubnis der anwesenden Lehrer', Rabbiner und Übrigen Herren, wollen wir unfern Gott loben, vor welchem lauter Freude ist. Denn wir haben von seinem Guthe gespeiset, und durch seine Wohlthat sind wir erhalten worden. — Hierauf antworten alle Anwesende: „Gelobet sey unser Gott, vor welchem lauter Freude ist. Denn wir haben von re. — Diese Worte werden nun von dem Erster« noch einmahl wiedrrhohler; darauf das gewöhnliche Danksagungsgebeth gesprochen, und am Ende die vorhin gedachten sieben hochzeitlichen Segenssprüche wieder hinzugesetzet. Hierbey ist zu merken, daß diese 7. Segenssprüche nicht anders, als in Anwesenheit von zehen erwachsenen Mannspersonen gesprochen werden dürfen. Ferner, daß sie, wenn die Braut eine Jungfer ist, alle Tage, so lange die Hochzeit' dauert