Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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MO LK -9» oder nicht. Stehet aber die Braut dem Bräutigam Me» über, so ist sie N12 Niddah, d. t. sie hat ihre Monathszeit, und er darf sie nicht berühren, bis sie nach ihrer Reinigung in der N1VV Mickveh, d. i. in einem kalten Bade ge» wesen ist. — An einigen Orten so führet der Verfasser ferner fort, als hier zu Frankfurth, stehet die Braut, wenn sie auch nicht koscher ist, neben dem Bräutigam, unter der Copulation. So bald ihr aber der Ring nn Finger gesteckt , und die gehörigen Verlobungsworre dazu gesprochen worden, so tritt eine von den zwo Weibern, welche die Braut begleiten, zwischen den Bräutigam und die Braut, weil sie nunmehro seine Frau worden ist. Denn ehe sie den Ring bekam, war sie es noch nicht, und so durfte er auch wohl neben ihr stehen. Denn jeder andere, nur der Mann allein nicht, darf eine Ntddah berühren. Wenn die Copulation zu Ende ist, so gehen die Männer mit dem Bräutigam in gehöriger Ordnung nach den Hochzeithause-zu; da unter« dessen die Braut mit ihren bey sich habenden Weibern sich schon etwas eher hinweg begiebet; neinlich zu der Zeit, da der Bräutigam mit dem Glaßwerfen noch beschäftiget war. DerBräutigam marschirt also mit jeinen Begleitern, so scharf er nur kann fort, um eher, als seine Braut, nach Hau- , se;u kommen. Denn man glaubt, wenn der Bräutigam nicht eher als die Braut heimkommt, so werde er auch im Hause das Regiment nicht er--. N k hal