Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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LL OXO aus der Hand des Bräutigams einen Ring, der ganz von Gold, und ohne Edelsteine feyn muß. Dazu ruft er einige Zeugen herbey, die die Güte und Gültigkeit des Ringes sehen und bekräftigen sollen. Wenn diese sagen, daß der Ring ächtunv von guten Golde sey, so giebet er den Ring dem Bräutigam wieder zurück, und dieser stecket ihn seiner Braut nun selbst an den Zeigefinger, und spricht: „Siehe, durch diesen Ringsollst du mir verehliget seyn, nach dem Rechte MofiS und Israels." — Auf einem solchen Trauring find gemeiniglich die Worte 21V Massel Tof- -as heißt: Gut Glück! eingestochen. Nunmehr werden wieder zween andere Zeugen herzugerufen, in deren Gegenwart die Heyraths- Contracte abgelesen werden. Der Rabbiner nimmt sodann einen ändern Becher mit Wem, und spricht nebst den gewöhnlichen Weinsegen, noch sechs andere Segenssprüche, welche zusammen Biechas Niffuin, d. i. der Hochzeit - oder Vermählungs-Segen, oder auch NxidV Schiwa Brocheß, d. i. die sieben'Gesrnssprü- <He, tzenettttet werden. Wie lauten also: „Gelobet seyft du Jehovah, unser Gott, du König der Welk, der du die Frucht des Weinstocks geschaffen hast! Gelobet seyst du Jehovah, - - der Lu alles zu deiner Ehre geschaffen hast! Gelobet seyst du Jehovah, - - der du den Menschen gebildet hast! Gelobet seyst du Jehovah, - - daß N 2 d«