Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Eilftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- LA -OXO -7Z (?>erienige, welcher das, was zukünftig ffyn wird, schon lange vorhed, und vom Anfänge her, anzeigen kann, (hierunterverstehen sie- Gott dm Herrn ) der gebe doch eine beständige Dauer den Worten dieser Bcdingnngsbriefe, und dem Bunde, welcher zwischen diesen beyden Partheyen bedungen und verabredet worden. Nemiich zwischen den Junggesellen --- Mit Ciiüvilligug seines Vaters, und zwischen den Herrn - - welcher an seiner Tochter Stelle hier zugegen ist, nemltch der Jungftr - Es will aber der gemeldete Junggeselle, die Jungfer - - durch die Lhuppah und Ridduschin, d. i. durch Trauung «ind Berehlichung, mit gutem Glück, sich beylcgen taffen, nach den Rechten Mosis Und Israels- Es sollen selbige fernerhin vor einander in Suchen, die Geld und Güth betreffen, nichts verheelen, sondern bryde sollen Über ihre Güthec, gleiche,Macht undeGewalt haben. Auch soll des Bräutigams Vater, seine» Sohn noch vor heb Lhuppah die gehörigen Ehrenkleider und die ihmver^ billigte Summa baar einhändigen. Dagegen der Braut Vater das versprochene Heyratbsguth, sowohl an baarem Gelbe, als auch an Kleinodien; desgleichen auch die gehörigen Ehrenkleider nach Proppption des Heyrathsgeldes, noch vor der Lhuppah hertzeben wird. Nicht weniger Betten , Leinen - Zeug, Hauben, den Talliß und hen Kittel, d. i. der Betmantel und das Sterbehemde. Alles nach seinem'Stande und nach Proportion des Heyrathsguthes eingerichtet. Dio TMIW Lhaßneh, d. i. die Hochzeit, soll seyn, wie wir wünschen, zum beständigen und baue» haftenGlück derVerkoblen,um die oder die Zeit,und zwar äufUnkosten der Braut Vaters^ (I« doch kann auch wenn es beyde Parthcyen zukrieden st»d, die Hochzeit noch innerhalb der hier angefetzten Zeit seyn ) -Zn diesem allein, habe», sich itzt die zwo Partheyen anheischig gemachet, und es auf sich genommen, darauf zu halten, bey St-af des großen Bannes; q»-! ter einen körperlichen Eide; und bey Verlust der Hqlfi