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Der Jude · 1769-01-01 · Eilftes Stück (1769) · p. Seite 161

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Eilftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 161 (sequence 1)
Language
German
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Der Iilbe. Vierter Band) ir iflnd Noch Nicht ganz mit der Erzehlung derjenigen Gebräuche zu Stande, so bey den ehelichen Verbindungen der Juden beobachtet zu werden pflegen. — Es pflegte ein Bräutigam feiner Braut, auch . Noch eine andere Verschreibung, außer jenen beye Len, einzuhändigen, welche Resilbbns bettttt dttchnrtt, d. i. die Verschreibung der Frauen Söhne betreffend, genennet wird. In selbiger wird einer Frauen angelobet, daß ihre Söhne, bey dem Absterben des Mannes, die, in ihrer Keffubah festgesetzte Summe, Vor denen andern Erben voraus bekommen, träd alsdann doch noch, Mit den llebrigen, in gleiche Theile gehen sollen. Diese Verordnung war in denjenigen Zeiten, am meisten nökhig, da die Vielweiberei) unter den Juden noch im Schwange gieng. Nachdem diese aber, gänzlich untersagt ist; so hat auch diese Art von Verschreibungen aufgehöret. Mehrere-Nachricht hiervon, findet man in dem itz, r ii.

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