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Der Jude · 1769-01-01 · Achtes Stück (1769) · p. Seite 126

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Achtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 126 (sequence 14)
Language
German
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tr6 LS OXO LS findet diese Vestimmngen in dem angeführte« Track. Ehen Hneser, im i;. Abschnitt. Es heißet daselbst im 2. „Nachdem Gesetz ist zuerst die Mutter zu Heyrathen verboten; Nach den Rabbbinen aber ist auch der Mutter Mütter, der Mutter Groß-Mutter, und , tlrgroßmutter in der auffteigenden Linie, durch . alle Grade hinauf verböten. §. z. Der Mutter Vaters Mutter. H. 4. Des Vaters Mutter, uud so auch weiter in der aufsteigenden Linie hinauf, des Vaters Mutter Mutter Mutter, u.s.f. §. 5. -- Des Großvaters Mutter, ist nach den .Rabbiner» verboten,' —- Ferner, das Weib des Vaters, es seh dieselbe seine würkliche Frau, öder nur mit ihm versprochen gewesen. Es geschehe, bey des Vaters Lebzeiten, oder nach seinem Tode; oder sie sey auch nur vom Vater verstoßen gewesen. Die Mutter aber einer solchen Frau kann der Sohn zum Weibe nehmen.—> Hat ein Vater aber eine Weibsperson nur geschwächet, so ist sie dem Sohne zu heyrathen von den Rabbiner» nicht verboten. §. 6. — Die Frau des Vaters Vaters. Und dieses ohne alle Ausnahme. §. 7. Das Weib von der Mutter Vater. —>- Einige setzen hier noch hinzu: Das Weib des mütterlichen Großvaters. §. 8. heißt es: Des Vaters Bruders Frau, väterlicher Seite, ist nach dem Gesetze verboten. Aber

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