Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Achtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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»22 LS *x* vom priesterlichen Geschlechts Aarons ableitet, für Zeugnisse von seiner ehrlicken Geburt beyzubringen Hobe, und worauf er bey seiner Verheyra- > thmig sehert solle. — Der vierte Abschnitt saget, was für Nationen unter ihre Gemeine ausgenommen werden dürfen; und das wievielste Glied eines solchen Angenommenen, für ächt erkennet werde, und die Heyrathen nicht mehr hindere. Weiter zeiget eben dieser Abschnitt, wer alles den Namen Marnsrr unter ihnen erhalte. So sagt er zum Exempel, daß alle Carajtenkinder mit darzu gerechnet worden, wenn sie gleich aus achterEhe erzeuget waren? Es wird weiter gesagt, daß es nicht einmahl erlaubt sey,daß ein öffentliches M§»nsev sich mit einem Zweifelhaften perheyrathen dürfe, sondern man willes solle jede Art sich zu seines gleichen halten. — Endlich ist es auch merkwürdig , daß in eben diesem Buche, in Absicht der Ungewißheit ihrer Abstammung noch besonders verordnet werde, daß diesfalls die Gemeinschaft der Religion vorwalten müsse. Denn eben darum, weil man heutiges Tages nickt wissen könne, wer ein Edomiker, Heviter, oder Jebusiter, u. s. f. wäre, so heißt es, es müsse seder, sobald er die jüdische Religion angenommen, sogleich für einen achten Israeliten gehalten werden. Und folglich könne man sich auch mit einem solchen ohne Bedenken verhyrathen. Nur die Caraiten sind von diesem Vorzüge ausgenommen. Denn von diesen liefet man am Ende dieses Abschnittes: Daß Wenn auch ein solcher sich wieder zu ihnen wenden, und