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Der Jude · 1769-01-01 · Achtes Stück (1769) · p. Seite 118

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Achtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 118 (sequence 6)
Language
German
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rrr WUO den, die, wenn wir alle Umstande, so dahin ein? schlagen, ausführlich beschreiben wollten, sehr leicht ein ganzes Buch füllen würde. Wein unsere Absicht ist, — und die engern Grenzen, welche uns eine jwthwendige Vorsicht, die Gedult unsrer Leser picht zu exmüden, allen noch übrigen Materien zu setzen geheissen, verlangen es also, nur -as vornehmste, und wichtigste davon zu berühren, jedoch so, daß kein Hauptumstand unbemerkt bleibe, Es werden aber hierbey folgende Stücke abzuhan- Ksln seyn: Nemlich erstlich die Lehre hon den nach der heil, Schrift sowohl, als nach Heu Lehren der Mabbinen, entweder verbotenen und erlaubten Heyrathcn; ingleichen von den Eheverlöbnissen und. Hochzeiten selbst. Wobey denn zugleich von ihren Heyrathsbriefen und Ehevertragen geredet werden soll. Und so auch von der Ehescheidung, Jngleichen von der <th<rliz§h, oder von dem Heyrathen dev Frau des verstorbenen Bruders. Und endlich auch noch von hex Bestrafung der Ehe- Nach hem Ausspruche hes SchülchtM Aruch, im ersten Abschnitte des Traktats Eben ist es eine allgemein nothwendige Pflicht für jeden Juden, ein Weib zu nehmen, um Kinder mit ihr zu zeugen. Denn es heisset l daselbst »Wer sich nicht befleißiget Kinder zu zeugen, der ist eben so anzusehen, als einer der Blut vergiesset, und alsein MV1N Mvvi Memaet Eß ^ad- Niust,d. i. als einer welcher machet, daßdesEbenbil-

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