Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Sechstes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL »XD LL , 95 fett schon in diesem ganzen Wonach kein Fleisch, und trinken keinen Wein, außer am Sabbath. Und dieses wäre es also, was'wir von diesem Wonach anzumerken hatten. » » * » Der Eintritt des folgenden Wonaths, welcher den Namen Ide Af führet, wird nur mit einem Tage geschert. Sobald dieser seinen Anfang genommen, soll bis nach den Fasten wegen der Aersiöhrung des Tempels, alle Freude, und Lust bey allen Juden gänzlich aufhören. Daher man denn auch in diesen Tagen, kein Fleisch, auch nicht ainmahl die Suppe davon zu essen pfleget; so wie auch der Wein, bey Strafe des Bannes zu trinken gänzlich untersagt ist. Eben so wenig dürfen Hochzeiten in dieser Zeit angestellet; ja nicht einmahl Verlobungen gestiftet werden , es müßte denn die äuserfte Rothwendigkeit vorhanden, und z.E. für den Bräutigam etwa gar zu fürchten seyn, daß, wenn er die Verlobung aufjchöbe, ihm ein anderer die Braut wegfischen könnte. Jedoch darf bey einer solchen Verlöbniß weder eine Wahlzeit ausgerichket, noch sonst eine »andere Lustbarkeit angestellet werden. Kurz, alles, woraus man nur irgend einiges Vergnügen ziehen könnte, als z. E. Lustgärten anzulegen, oder allerhand Blumenwerk zu pflanzen, und dergleichen ist schlechterdings diese Zeit über verboten. — So sollen sie auch den Handel einschränken, und nichts vovnehmen