Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Sechstes Stück (1769) · p. Seite 94

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Sechstes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 94 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903420--1446-2578439
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

9« HA »XO HA stehest du Jeremias? und ich sprach, ich sehe einen Stock eines Mandelbaumes." — Hierüber mactzb das Buch Echa Rabbari diese Erklärung: Es fey zu verstehen von der Zeit, da der Mandelbaum blühe, bis dahin wenn er in seiner Vollkommenheit mit Früchten erscheinet. Und dazu gehörten 2i. Tage. Hierdurch wären also die 21. Tage vom 17. Tammus bis zu den Aken Af bezeichnet worden. Weil nun das eine sogar unglückliche, und gleichsam eine Zeit der Strafe für sie gewesen; so haben sie die Vorschrift gegeben, daß kein Lehrmeister seinen Schüler diese 'ganze Zeit hindurch etwa schlagen; auch Niemand in den Mittagsstunden allein ausgehen solle; weil nemlich in den beyden Mittagsstunden eine böse, giftige Luft herrsche, die sie mit den Worten 212p Retef meriri, (siehe 5 B. Mos. 32, v. 24 ) bezeichnen. Weiter soll sich jeder Jude in diesen Tagen hüten, etwa einen Rechtshandel mit einem andern Religionsverwandten anzufangen; denn das Glück sey dem Juden, iss diesen Tagen nicht günstig. Eben so wenig soll in dieser Zeit eine Hochzeit angestellet werden; es soll sich keiner rasiren lassen; keiner ein neu Kleid anziehen; oder solche Früchte essen, die in dieser Zeit reif zu werden pflegen. Nur in dem Fall, wenn eine gewisse Art der Frucht nach den 9. Af nicht mehr zu haben wäre, so ist es erlaubt, itzt dergleichen zu essen, und dem Schehechifonesegen darüber zu sprechen.—Die mehresten es-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.