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Der Jude · 1769-01-01 · Viertes Stück (1769) · p. Seite 57

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Viertes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 57 (sequence 9)
Language
German
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LS »X* LL ' 17 Synagoge, als auch ihrer eigenen Zickmer mit Gras, und Blumen. — Mit der übrigen ZMreirung halten sie es eben so, als wie bey andern Festen. Jedoch ist ihnen das Baden zu dem bevorstehenden Feste weit schärfer anbefohlen, als bey den übrigen beyden großen Festen. Denn sie sagen, daß damals, als das Gesetz gegeben worden, sich ganz Israel, Männer und Weiber^ auch baden muffen. Die Weiber sind an diesem Feste vorzüglich' amsig und sorgsam in Zubereitung unterschiedener Arcen von Backwerk; worunter an einigen Orten besonders eine Art Kuchen ist, den sie Sinaifladen zu nennen pflegen. Diesen Kuchen backen sie siebenfach über einander, da denn in jedes Fach eine besondere Art von Eingemachten kommt, als z. E. Johannisbeeren, Kirschen und dergleichen. Es soll dieses seine Beziehung darauf haben, daß, wie sie vorgeben, bey der Gesetzgebung auf dem Berge Sinai alle sieben Himmel sich Heruntergelaffen, und einer gleichsam üdey den andern, auf den Berg sich gelegek hatten. Das viele Kuchenbacken an diesem Feste verkhei- -igen und erklären sie dadurch, daß sie sagen, das Gesetz sey her Misch, oder den Milchspeisen gleich § daher fey man auch verbunden, an diesem Feste Milchspeisen zu genießen. -»> Und da dach ihrer Lehre, skeine Freude ohne Fleisch feyn kann, so MUß auch dieses dabey seyn, Weil nun aberzgleichwohl Milch- und Fleischspeisen unter einander zu offen, verboten ist, so. genießen sie erstlich etwas D 4

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