Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Drey und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 365 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577049-9903355--0884-2578326- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LS OXO LS S65 sie desto eher essen können, so beten viele schon-um drey Uhr Nachmittags dieses Mittchnrgebet'. — Ferner soll auch der Jude diese ganze Zeit über, mit Gebet, Allmosen, lind andern guten Werken sich fleißig beschäftigen; und sich für allen was verboten wenn es auch noch so geringe zu seyn schiene, aufs sorgfältigste hüten. So heißet es z. E. im Tract. Orach Lhajim, §. 602. daß auch derjenige, welcher das ganze Jahr hindurch solch Brod, oder Semmel zu essen gewohnt sey, welches von einem Becken, gebacken worden, der einer andern Religion zugethan, und dieses für keine Sünde hielte; doch schlechterdings in dieser Zeit kein anderes, als von einen würklichen In--. den gebackenes Brod essen solle. > Alle Gebete, die sie in diesen Tagen verrichten, müssen gebückt geschehen. — Alle Tagss müssen sie vor Tages Anbruch in die Synagoge gehen, um die für jeden derselben ungeordneten Slichoß ober Bußgebete zu sprechen, wie denn auch jeder täglich das Sündeubekenntniß, Vidui genannt, dreymahl zu sprechen verbunden ist. - Außerdem wird in dieser ganzen Zeit niemand in den Bann gethan, und niemanden ein Eyd aufgelegt vor Gerichte. — Die Lewonn oder. der Mond, wird nicht eher als am Abend des Versöhnungsfestes eingesegnet. — Der Sabbakh, welcher zwischen dieser Zeit einfallt, wird N2WN Schabbeß Tfchufah, d. i. der Bußstrbbnth genennet. Es wird derselbe so, wie sonst gewöhnlich gefeyert, außer, daß wenn sie in dem Schnchpissgehek zu den Worten kommen: - „Ge-