Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Drey und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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864 LS EXE LS / Die Haphkhorah bestehet aus Jesaiae 55. b. 6. bis r z. und Cap. 56,. v. i. bfs 8. Die übrigen Gebete werden au diesem, so wie au allen übrigen Wochentagen verrichtet. Jeder ist verbunden diesen Tag von früh an, bis Abendsm wenn die Sterne sich sehen lassen, zu fasten. Doch darf man sich gleichwohl -waschen, baden, die Schuhe anziehen, und dergleichen. Nicht weniger dürfen schwangere, und saugende Weiber, und Kranke, denen das Fasten gar zu ^beschwerlich- oder vielleicht gar schädlich seyn könnte, an diesem Tage einige Speise, ob es gleich nur wenig seyn soll, zu sich nehmen. Abends bey dem Minchngebek wird aus der Gesetzrolle eben das Stück ihrer dreyen vorgelesen, das schon bey dem Frühgebet abgelesen worden. So wie auch gleichfals, eben dieselbe Haphthora, aus dem Jesaia, gelesen wird. — In dem Gchlnoneh Esreh wird wieder das One, nugebek eingeschaltet, und endlich mit dem Mm* xif, oder Abendgebet geschlossen. Nur diese Ausnahme müssen wir noch von diesem Fasttage zu bemerken nicht vergessen, daß wenn selbiger auf einen Sabbath fällt, er auf den darauf kommenden Sonntag verschoben werden müsse, weil am Sabbath nicht darf gefastet werden. An den folgenden Tagen bis zum Versühnungs Feste, wird zwar von den Mehresten auch gefastet. Es sind aber gleichwohl einige andere, die weil sie eben nicht für gar zu fromm angesehen seyn wollen, gleich nach dem Minchngebet, etwas.Speise zu sich zu nehmen kein Bedenken tragen. Und damit sie