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Der Jude · 1768-01-01 · Neunzehntes Stück (1768) · p. Seite 302

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Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Neunzehntes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 302 (sequence 14)
Language
German
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4« GM tzem Pöbel darzu zu wählen. Noch weniger darf es ein Knecht, ein Tauber, Stummer, und dergleichen verrichten. So sind auch die Kinder, und das Frauenzimmer davon ausgeschlossen. Ja diese Personen sind auch sogar nicht einmahl schuldig das Blasen mit anzuhören. Wiewohl andere davor halten, daß die Kinder männlichen Geschlechtes es mit anhören müssen. Daher denn Such die Weiber ermahnet werden, ihre ganz kleiden Söhne zu der Zeit mit in die Synagoge zu Nehmen. Derjenige nun, welcher von der Gemeine zu diesem Amte erwehlet worden, muß sich in dem vorhergehenden Vorbereitungs Monath durch fasten, beten, baden, und andere guten Werke, besonders hervorthun, ein sehr eingezogenes Men führen, und öfters im blasen sich üben. ' > 4 Eben diese Bewändniß hat es auch Mit dem Ehaftm oder Vorsänger. Denn man hat die Gewohnheit, so wohl an diesem als auch an einigen andern Festen nicht von dem gemeinen Lhnstrn öder Vorsänger das Gebet verrichten zu lassen, sondern dazu ganz besonders einen, und wo Möglich den angesehensten aus der Gemeine, der dazu tüchtig ist, zu erwehlen, UM ihm dieß Amt aufzirtragen. Was aber endlich das Blasen an sich selbst bekrift, und warum dasselbe geschehen müsse; davon

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