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Der Jude · 1768-01-01 · Neunzehntes Stück (1768) · p. Seite 298

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Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Neunzehntes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 298 (sequence 10)
Language
German
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M LS OMO LL such zwey Tage gefeyert. Denn da djefts Fest am Neumonds Tage selbst eintrit, so hat man an selbigen, die Boten nicht wie sonst gewöhnlich^ fortschicken können. Und man hat daher zü Jerusalem selbst dieses Fest, zu Zeiten, zween Tage hindurch feyren müssen. Denn es war gewöhnlich selbigen Tag, an welchen man gehoffet, daß hie Zeugen eintrefsen sollten, die den Neumond gesehen hatten, zum Feyxrtage zu machen. Wenn nun die Zeugen noch Vormittags kamen, so war dieser Tag der Neujahrstag, und folglich hatten die in Jerusalem wohnenden nur einen Tag m feyren nöthig. Denn man hatte noch Zeit genug übrig die Gebräuche im Tempel nebst den Opfern nach gehöriger Weise zu verrichten. Kamen aber die Zeugen erstlich Nachmittags, so feyerte man zwar den Rest dieses Tages als einen ordentlichen Feyertag vollends aus;Der rechte Nleujahrstag aber wurde erst den Tag darauf gefeyert. Und hon diesem Tage an, fienge man an zu zehlen, und setzte den zehenden Tag darauf den Versöhnungstag an, und am funfzehenden dasLnuberhüttenfest. Solchergestalt nun Hatte man auch selbst in Jerusalem zween Tage zu feyern. Da also dieses Fest würklich schon von dem Synedrio (in einem gewißen Falle,) zween Tagt lang zu feyern verordnet ist; so folgen eben daraus auch noch einige andere Verordnungen und Rechte her, davon wir nur etwas gedenken wollen. " '. Z. E.

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