Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Achtzehntes Stück (1768) · p. Seite 284

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Achtzehntes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 284 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2577043-2577049-9903346--0798-2578245
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S86 LU »XO LU Scheltens, oder des Verfluchens, oder der Verbannung schuldig gemacht hätte, es sey aus dem Munde der GcyeiHluu, oder des höhern Gerichtes, öder durch den Mund anderer, oder daß ich mich selbst schelten, und verfluchen müßte, es sey auf dieser, oder jener Welt siehe , so komme ich ißt mit rechtschaffner Buße vor Euch, und sitze entblößt auf der Erden, als ein Verbannter, bestreuet mit Asche; ich weine, bereue, und bekenne alles was ich gesündiget, und unrecht gethan habe; wo ich widerspenstig, und rebellisch gewesen bin, so lange ich auf Erden gelebet habe. Um dieses alles suche ich recht schmerzlich Verzeihung' und Vergebung, so wohl vom Himmel, als von Wendet darinnen, wenn ein Vornehmer, dl. ein Gelehrter, oder Rabbi einem in öffentlicher Gemeine anschreyet, »nh spricht: Wie lange wilst du so unverschämt sey», oder wie lange wilft du von der, und der Sünde nicht laffn? - Derjenige nun, dem ein so übles Compliment gemacht worden, muß nach Hanse gehen,.sich inue halten, schämen, und sich hüten, damit er denjenigen nicht .unter das Gesicht komme, der ihn also angeschrien Hat. Ec soll sich auch aller Freude, so wohl in Reden, als Geschäften enthalten, und sich vor aller Augen sehr betrüben. Jedoch darf er sich deswegen nicht ganz von andern Menschen abson» s dern, so wie etwa ei» Verbannter, wie wir bey dessen Beschreibung hören werden. Es ist auch nicht nöthig, daß er erstlich auf Erlaubnist,, oder so lange warte, bis ihm der Rabbi das Schelten wieder abnebme; sondern, wenn er sich nur einige Zeit auf solche Ärd mne gehalten, so kann er von selbst bald darauf wieder ausgrhen. -

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.