Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 257 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Jil-e. Zwcytcr Band Siebzehntes Stück. ^ir reden noch von den, an allen Feyertagen überhaupt untersagten Arbeiten. Dahin gehört nun auch noch folgendes. Als das Nahen, das zwar in einigen Fällen erlaubt ist, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Faden vor dem Feyerkage muß eingefädelt gewesen seyn. Matt darf selbigen auch gm Feyertage nicht abschneiden, sondern er muß übgebrannt werden. — Das Räuchern iß gänzlich verboten. — Die dichter dürfen weder geputzt noch ausgelöschk werden. —- Entsteht ein Brand, so darf der Jude nicht eher löschen, und wenn es auch sein eigenes Haust wäre, bis Lebensgefahr dabey zu befürchten ist. Jedoch ist dabey gleichwohl diese Ausnahme gemacht, und zu löschen erlaubt worden, wenn man keinen andern Platz zu, finden wüßte, wo man den Feyerlagüber wohnen, oder essen könnte. — E"l Ey, welches am Feyertage'goleget worden, darf nicht angerührt, vielweniger gegessen werden. Daher r. B. 17. Sk. R sie