Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 238 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-38 LL EX» gut halte, wenn dieses in öffentlicher Gemeiness« schehen könne. Wo es aber ja nicht angehet, so muß doch ein Jude wenigstens darauf bedacht seyn, daß es ihrer dreye in Gesellschaft beten können, damit, wenn einer die Worte spricht: „Danket dem Herrn denn er ist sehr freundlich rc." die andern beyden ihm antworten können: „denn seine Güte wahret ewiglich.« — Ferner dürfen wir auch dieß nicht völlig mit Stillschweigen übergehen, daß män es für sehr gefährlich zu halten pflege, sich am Neumond barbiren zu lassen. Daher wenn es träfe, daß der Neumond am Freytage einfiele, an welchen Tage sonst die Juden alle, zur Ehre des Sabbaths gewohnt sind, sich den Bart abnehmen zu lassen; so muß man sich Donnerstags vorher barbiren lassen. Fällt dieses Fest auf den Sonntag, so wird am Sabbath vorher, an stakt der auf diesen Sab- Lath ordentlich gerichteten Haphthprah, eine andere aus r V. Sam. 20. v. r 8 - 42. hepgelesen; und indem Mincha, oder.Vespergebet wird das Zitkoßcha, (s. 2. B. S. rzr.) ausgelassen. Trift es aber auf den Sabbath, ^welcher sodann Gchabbeß Rasch Lhadesch heißet; so wird am Freykage vorher in dem Mairifgebet das Iaile Vejobe mit eingerücket. Bey dem Scha« chrißgebet wird, wie sonst gebräuchlich, bis zu den Worten: „Gelobet seyst du Jehovah! der du Licht und Finfterniß geschaffen hast, der du Friede machst, und alles schaffest rc. (s. i. B. S.