Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Zehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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15» LS OXG LS wiederherunter gegangen sey. Weil also Gott eben an diesen Tagen die Sünde der Abgötterey mit dem güldenen Kalbe denen Israeliten vergeben hätte, so müßten diese beydc vor andern glückliche .Tage seyn. — Ferner geben sie vor: Esra *) habe diese zween Tage deswegen zur Lesung des Gesetzes geordnet, damit in der Wochen nicht drey Tage hinter einander vorbey gehen möchten)/he sie wieder im Gesetz lesim sollten. Denn sie sagen, wer drey Tage ohne Lesung des Gesetzes vorbcy streichen ließe, der hatte den Anfall der Feinde zu fürchten, l lnd. so stünde auch 2. B. Mos. r;, 22. „Sie wanderten drey Tage in der Wüsten und fänden kein Wasser." Und 2, V. ÄT 17, 8. hieße es: „Da kam Amaleck und stritte wieder Israel." Man muß bey her ersten Stelle die geistliche Deutung zum Gründe legen, nach welcher die Juden, durch das Master das Gesetz ver- *) In dem talmud. Track. Lawa Ramm«, S-Ss. Col. i. werden 10. Verordnungen erzehlet, die , sich von Esra herschreiben sollen. Als 1. das Lesen im Gesetz zur Vefperzeit des Sabbaths.. 2. Daß man Montags und Donnerstags gleich, falls im Gesetz wenigstens >o Verse von der künftigen .SabbathSieceion, lesen mäße.?. Daß man an eben diesen beydcn Lagen, öffentliches. Gericht halten, und einem jeden zu seinem Recht Helfen solle 4. Daß die Weiber das, was sie zum Sabbakh rein haben wollen, am Donnerstage waschen sollen. 5. Daß die Männer am Freyrag Knoblauch essen solle» - Die übrigen, hteher nicht gehörigen, übergelM wir mit Stillschweigen.