Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Achtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»'8 LL GXO se in den Kegler, und von da in das Hauß, aus den obersten in die untersten, und aus diesen in jene, von einem Winkel in den andern, und von einen Gebiet in das andere, sowohl diesen als auch einen andern Sabbath,, lins und allen andern Juden die in dieser Stadt wohnen. Dieser Kuchen wird hernach entweder in der Synagoge selbst, oder in dem Vorhofe derselben, oder auch an einem andern.öffentlichen Orte das ganze Jahr hindurch aufbehalten. Er muß aber sorgfältig in acht genommen werden, daß er nicht schimmele, oder sonst verderbe, denn wenn dieses geschiehst, so verliert er seine Kraft, und die Ceremonie muß von neuen wiederholet werden. Sie nehmen daher diesen Gebrauch eben am Osterfeste vor, weil die ungesäuerten Kuchen die lim solche Zeit gebacken und gegessen werden, nicht so leicht der Gefahr zu verderben ausgesetzt sind, als anderes gesäuertes Brod. Doch ist' es deswegen auch zu einer andern Zeit nicht verboten, diesen Gebrauch vorzunehmen; denn die ganz frommen Juden erneuern denselben alle Sabbath durch das ganze Jahr, aus Vesorgniß, der Küchen,der in der Synagoge aufbehalten wird, möchte verdorben seyn. Weil aber dieser Gebrauch, in alten Zeiten keine andere Absicht hatte, und zu nichts weiter half, als daß diejenigen, welche in einem Hofe beysammen wohncten, einer zu dem andern kommen, und,tragen möchten, was sie wollten; so waren