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Der Jude · 1768-01-01 · Achtes Stück (1768) · p. Seite 113

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Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Achtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 113 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Zweyter Band Achtes Stück. m §. 329. des oft gemeldeten Schülchnki Aruchs Tract. Ol ach Lhnjim, werden nun auch solche Fälle namhaft gemachet, in welchen es erlaubt sey, von der Streu« ge dieser Sabbaths .Verbot he eine Ausnahme zu machen. Man rechnet dahin alles das, bey dessen Unterlassung Leibes- und Lebensgefahr zu befürchten wäre. z. E. Es entstünde eine Feuersbrunst, so kann auch ein Jude wohl löschen, obs gleich nicht in seinem Hause ist. — Wenn eine Wand oderein Hauß einfiele, in welchen Juden und Christen zugleich gewöhnet, gesetzt auch, daß man nicht "gewiß wüste, ob ein Jude, oder ein anderer Religionsvenwandter getroffen,oder ob der darunter Vev» schüttete nicht schon längst todk sey, so kann und soll doch der Schutt sogleich aufgegraben und durchsuchet werden. — Um eines Kranken willen, welcher in Gefahr ist, das Leben zu verlieren, wenn ihm nicht schleunige Hülfe geschiehst, kann auch B. 8. St, H der

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