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Der Jude · 1768-01-01 · Siebendes Stück (1768) · p. Seite 103

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Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Siebendes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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OXO wz könnte. Und dergleichen Subtilitäten giebt es nun noch weit mehrere, welche zu erzehlen, ein eigner weitläuftiger Tractat erfordert werden würde. Wir wollen also lieber nur das, was bey den jetzigen Juden gebräuchlich, durch einige Erinnerungen erläutern. So ist es aber bey ihnen z. E. unerlaubt am Sabbath geschwind zu laufen, oder größere Schritte zu machen, als einer Ellen lang. Es müßte - denn seyn, daß einer eilete, ein gutes Werk zu verrichten, als, in die Synagoge zu gehen, oder die Drösche, d. i. Predigt zu hören. Hingegen ist einem jeden wohl vergönnet,zu seinem Vergnügen spaßiren zu gehen. — Ferner ist ihnen scharfverboten, Nichts von dem, was nicht unumgänglich zu den Kleidungsstücken gehöret, bey sich zu kragen. Dieses Verboth erstrecket sich sogar bis auf die Steck-oder Nehnadel die etwa unnützer Weise in dem Kleide stecken möchte; und es wird deswegen, insbesondere noch das jüdische Frauenzimmer erinnert, ja keine einzige, Nadel über die Bedürfnis;, an sich zu dulten. Eben so ist den Mannspersonen untersagt, einen Stock am Sabbath zu tragen, es wäre denn ein solcher Mann, der, wegen Gebrechlichkeit des Leibes, Alters, oder anderer Umstände, nicht vermögend ist, vier Ellen weit, (wie sie es bestimmen,) ohne Stock zu gehen. Alles Geld, alle Kleinodien müssen sie von sich legen. Dieses alles ist im SHüichcm Aruch, Tract. Orach Chajim, und in dem

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