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Der Jude · 1769-01-01 · Vier und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 377

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Vier und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 377 (sequence 9)
Language
German
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LS EXG .LS Z7/ gelobten, und seiner Schechina." —- Wahrend dieses Essens ist das Reden gänzlich verboten. DerHäußvater wascht sich nun abermals seine Hände,und wenn das geschehen,so vermahnt ihn dasvierzehnte Wort Berach, sich zum Danksngungsgebet anzuschicken. Die Becher werden also zu dem Ende wieder voll geschenket, und jeder spricht vor sichfolgende Worte: „Im Namen des Heiligen, Hochgelobten, und seiner Schechina, bin ich bereit und entschlossen, den Segen, der nach dem Essen folgen soll, zu sprechen. Denn es stehet in der Schrift: Wenn du gegessen hast, und satt worden bist, sollst du dem Herrn deinem Gott danken für das gute Land, das er dir gegeben hat.'' — Hierauf wird nun das Danksagungsgebet, so wie es bereits im iten Bande im 22sten Stück von uns angeführet worden, von Allen gemeinschaftlich gesprochen. Das einzige was in diesen sogenannten Sedev-Abenden, dabey einige Aenderung leidet, ist dieß, daß sie dazu fetzen: „Der Barmherzige wird uns den Tag, der ganz Feyertagund recht lang ist, kommen lassen, nemlich den Tag, an welchem die Gerechten, gezieret mit Kronen auf ihren Häuptern , sitzen, und das Änschauen der Klarheit und Herrlichkeit der Schechina gewesen werden. O laß doch auch uns mit ihneü daran Theil haben!" — Sobald nun dieses Aa 5 Dank- .

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