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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 316

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 316 (sequence 12)
Language
German
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zrs LU OXO LU das Passah halten im andern Monden am vierzehnten Tage zwischen Abends." - Ob mm wohl aus dem göttlichen Befehl erhellet, daß nur solchen, die sich an einem Tobten verunreiniget hatten, und solchen welche von Jerusalem gar zu weit entfernt waren, so daß ihnen gar zu leicht etwas begegnen konnte, dadurch sie verhindert wurden, zur bestimmten Zeit in Jerusalem' zu erscheinen; daß es nur solchen eigentlich erlaubt gewesen, ein Nach-Osteen zu halten; so haben doch, nach der Zeit, die Juden noch mehrere Falle ausgedacht, hinter welchen diese spätere Feyer des Passahfestes zugelassen sey. Sie rechnen aber dahin solche Unreine, die länger als einen Tag unrein gewesen, saamenflüßige Männer, Aussätzige, blukflüßige Weiber, oder die ihre ordentliche Krankheit hatte», und die mit solchen Weibern sich vermischet, es möchte nun wissend oder unwissend geschehen seyn; ingleichen auch die Sechswöchnerinnen. Man findet dieses im Talmud Tr. pestrchm S. 93. Col. r. Von andern Fallen bemerken -wir nur diejenigen Personen, die, noch ehe sie Jerusalem erreichten, auf der Reise krank wurden, und also den vierzehnten des Monaths Nisan nicht daseyn konnten. Jngleichen solche, die zu Kriegszeiten wegen herumstreifender Partheyen (nemlich we'nn fie aus fremden Ländern hinkamen) nicht sicher, und so wie sie gerne wollten, reisen könnten, und dergleichen. Auch diese haben sonder Zweifel das

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