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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 314

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 314 (sequence 10)
Language
German
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Zi4 LZ EXE LZ lamm zu Jerusalem gegessen war , es einem /eden Israeliten erlaubt gewesen sich nun sogleich wieder nach Hause zu begeben; denn es heißt daselbst: „An der Stätte, die der Herr dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, sollst du das Passah am Abend schlachten, wenn die Sonne untergegangen ist — und sollst es essen an der Stätte, die der Herr dein Gott erwählen wird, und darnach dich des Morgens wenden und heimgehen in deine Hütten;" so scheinet es doch, daß es in den folgenden Zeiten gewöhnlich worden, alle sieben Tage hindurch in Jerusalem auszuhalten. Daher sagt man, die angeführte Stelle sey also zn verstehen, daß dis Israeliten nach genossenen Osterlamme, des Morgens darauf, zwar wohl in ihre Hütten, die sie ausser Jerusalem, innerhalb der Entfernung von einem Sabbatherweg, aufgeschlagen hatten, hinaus gehen; aber keinesweges ganz wieder nach Hause reisen dürfen. Denn am ersten Tage hätte es wegen der Heiligkeit des Festes nicht geschehen können, indem mehr als einen Sabbatherweg zu reisen, an solchen heiligen Tagen schlechterdings verboten gewesen, Am andern Tage sey es' eben so wenig möglich gewesen, weil sie an demselben vor dem Herrn, bey Darbringung des Gerstenopfers selbst gegenwärtig seyn müssen. In den Mittelfeyertagen wäre es nun wohl zur Noch angegangen; Allein man wüste gleichwohl, daß doch die mehresten die

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