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Der Jude · 1769-01-01 · Neunzehntes Stück (1769) · p. Seite 298

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Neunzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 298 (sequence 10)
Language
German
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,yr LK GXO 2. zwischen dem ersten und andern Becher, noch etwas anderer Wein zu trinken verstattet. Aber zwischen den dritten, und vierten, und auch nach Len vierten durfte er nichts mehr trinken. —— Doch behauptet Bodenfchatz im 2. Theil, S. 278. daß wenn etwa ein Haußvaker mit feinen Gästen nach dem vierten Becher, ja noch etwas habe trinken wollen, es ihm zwar frey gestanden; doch mit dem Beding daß er dabey noch ein besonder Gebet, ziemlich den i z6. Psalm beten müsse. Woher er diese Nachricht genommen, ist uns unbekannt. — Nur dieß wißen wir, daß wer nach völlig geendigter Mahlzeit noch dürstete, daß -er Nichts als Wasser trinken durfte. Wir beschließen unsere Erzehlung von der Jüdischen Osterlammsmahlzeik noch mit einer Nachricht von einer besonder« Vorschrift in Ansehung des Biegens am Tische, bey derselben. Reinlich dießmahl mußten sie sich um die Tafel herum, an kleine Betten oder Polstern anlehnen, oder darauf nioderlassen; welches ein Zeichen ihrer Freyheit seyn sollte. Hiervon heisset es in der Mischnah des Talmuds, Tract. pesachlin, S. 99. Col. 2. also: „Sogar auch der Arme aus Israel, soll nicht eher essen, ad fchesess'f, d. i. bis er auf einem weichen 2ager am Tische ruhen könne, und zwar, wie es R. Salomo» Jarchi erkläret, nach Art der Freyherren , zum Andenken ihrer erlangten Freyheit, auf einem Bette. Bo-

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