Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 232 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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2Z2 *X* lesen; doch wird bcy dem Frühgebete, eben sg wie Tages vorher, sowohl das Techinnngebek, als auch der 20. Psalm ausgelassen, Sie nennen diesen Tag Schuschan purum, weil er in der Smdk Susan zuerst gefeyert worden. Man lese im B, Esther Cap, 9. v. r8. Und weil es in dem folgenden 19. Verse heißt: „Es bereiteten auch diejenigen Juden, die in Dörfern oder offenen Platzen wohneten, freudige Mahlzeiten, an dem vierzehnten Tage des Monats Adar ,—, so ist nach der Zeit ein Gesetz daraus geworden, daß diejenigen Städte, welche schon von den Zeiten Josua an mit einer Mauer umgeben gewesen, wenn auch schon diese Mauern nach der Zeit wieder niedergerissen worden, das Purimfest zusammt denen zunächst anliegenden Dörfern, am fünfzehnten dieses Monats feyern sollten: Die übrigen Städte aber, deren Mauern sich Nicht ein solches Alter zuschreiben könnten, außer der Stadt Susan, sollten dieses Fest am vierzehnten Tage feyern, Da nun aber die Juden in unfern Ländern, von hem Alterthum der Mauern nicht leicht eine so gar genaue Kenntniß haben können, so senken sie beyde Tage. — Davon kann man mit Mehrernngchlesenden Tr, OpachLhaim §.688, Wir wollen hier noch eine Anzeige von Verfertigung der geschriebenen Megiünh beyfügen, Selbige wird aber eben also zubereitet, wie die Gesetzrollen, (Man sehe das 2 B. S. u. f.) Mit eben solcher Dinte, und auf eben dergleichen