Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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2L8 Sittsnbüchern das gänzliche Vollsaufen bey dieser Mahlzeit allerdings verboten fey. Es heißt davon in dem Buche Rehillat: SchlomS S. 98. Col. z. „Wenn gesagt wird, daß einer am Purimfeste so lange trinken solle, bis er den Unterschied zwischen den Worten: svN "Nldr/ d. i. Verflucht sey Hawaii, und ^0"NV "N->2/ i. Gesegnet sey Märbochai! nicht wisse; so wird damit nur so viel angezciget, daß er die Zahlbedeutung nicht mehr beurtheilen ' könne. Denn es enthalt eins so viel in der Zahl, als das andere; und es kann ein Mensch leicht so viel trinken, daß er dieses nicht mehr zu überdenken im Stande ist. —- Es ist allerdings das größte Wunderzeichen damals wahrend dem Weintrinken geschehen; denn so wohl die Königin Vasthi,als äuchHaman sind unter wahrender Mahlzeit und unter dem Weintrinken um ihr Leben gekommen. Es kömien also wohl auch diejenigen, die gern Wein trinken, dießMal etwas mehr als sonst, zu sich nehmen; allein sie sollen doch bey dem Trinken auch denken, daß sie es zum Denkmaal dieser Begebenheiten, und nicht zur Wollust thun. — Das würkliche Vollsaufen aber, als woraus diele Sünden entstehen könNten, behaupten sie, sey allerdings gänzlich verboten. Daß aber dieses Verbot zu Zeiten gar sehr überschritten werde, können wir durch ein Exempel darthun, welches im Tnlmud Tr. Megillah, S. 7. Col. 2. erzählet wird. Es heißet daselbst also: Als R<rbb<r und R. Sirnh die Pu-