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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 216

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 216 (sequence 8)
Language
German
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G'6 KK »XG vier großen jährlichen Fasttagen gerechnet wird, so ist er doch nichts desto weniger ein Tainiß Zibbor, d. i. ein solches Fasten, das die ganze Gemeine zu halten, schuldig ist. Nut Schwangere, oder andere kränkliche Personen haben Nachsicht, wenn sie diesen Fasttag nicht gar zu strenge zu beobachten im Stande sind. —- Wenn dieser Tag auf einen Sabbath fallt, so wird diese Fasten auf den Donnerstag vorhero angesetzet, Einige frömmere Inden fasten gar drey Tage vor diesem Feste, weil es von der Esther heisset (im Buch Esther 4, r 6.) daß sie gleichfalls drey Tage gefastekhatte; ob sie gleich dieses ihr Fasten noch im Monath Nisan gehalten hat. Es sind auf diesen Tag ganz besondere Slüchoß, und Fastengebeter verordnet, welche bey dem Frühgebet, in der Synagoge gesprochen wer? den müssen. Hiernachst wird auch das Anenn, (s. im i, B. S, i6r.) in das Schmoneh Efreh mit eingeschaltet, — Nach dem bchmoneh» Efrefr, wird eine Geseßrolle herausgenommen, und aus dem B. Mos. Cap. Z2,y. i i, bis r;, und Cap.?4, v, i.bis io. ihrer dreyen vorgelesen. -—7 Die Haphthorah bestehet aus Jesaiä 5?, v. 6, bis IZ, und Cap.;6, v. l, bis 8. Im übrigen sind die andern Gebete, denenjenigen vollkommen gleich, die man an den übrigen Wochen« tagen zu verrichten pfleget,

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