Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Zwölftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 178 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2577043-2577044-9903383--1092-2577724- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
178 LS OX» LS Numnehro ist das Mussaphgebet und zwar ebenso, wie am vorigen Tage, zu verrichten. >— Man bringt sodann wieder allerley Back- und Zuckerwer^, ingleichen Mandeln, Rosinen und Obst, in die Synagoge, wirft dasselbe unter die Kinder hin, und lässet selbige sich darum raufen und balgen. Die Vornehmen erquicken sich auch wohl selbst noch in der Synagoge mit allerley Delikatessen; sind auch sonst sehr lustig; schrneiffen auch wohl Geld unter die Armen, und stellen endlich über die Endigung und den Anfang des Gesetzes, ein groß Freudenfest an. In dergleichen Wohlleben wird dieser ganze Tag zugebracht. — Am Abend dieses neunten Tages wird das rMnchageber, wie den Abend vorher verrichtet, dahingegen das LNairifgebet so bleibt wie es an andern Wochentagen in Brauch ist , außer , daß das Techinnagebet nicht mit gesprochen wird. — Nach Endigung dieses Gebetes, wird endlich HüvdolnH gemacht, d. i. es wird das AbsÄttderungsgebek gesprochen, welches das Fest, von den Wochentagen unterscheiden und absondern soll. Und hiermit 'werden wir nun die Beschreibung des Lauberhüttenfcskes endigen, wenn wir nur noch etwas weniges, so das Allgemeine dieser Feyerbetrift, aus unterschiedenen rabbinischen Schriften, beygefüget. -« Der Talmud, Tract. Guckah, S. 4;. lehret: „Wer das Ge-