Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Neuntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 144 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2577043-2577044-9903380--1055-2577690- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
144 LS EXE LS eher in den Bann zu thun, öder auch sie zu geißeln- Wenn aber einer so arm wäre, daß, wenn er nicht arbeitete, er aufs Fest nichts würde zu essen haben; dem zum Besten ist zwar die Ausnahme gemacht, daß es ihm erlaubt seyn solle mit seiner Arbeit so viel, als er zu der angezeigten Absicht braucht, sich zu verschaffen; doch aber muß er seine Arbeit ganz heimlich verrichten; welches andern sehr scharf verboten ist. Das Buch Leftüf S. 66. Col. 2. schreibt, daß ein llebertreter dieses Verboths keinen Theil an dem zukünftigen Leben habe; weil er nemlich der Rede der Weißen nicht glaubt; und dadurch einer Sünde sich schuldig gemachek, welche die schwerste unter allen andern Sünden sey. — Hochzeiten in diesen Tagen anzustellen ist ebenfalls untersaget. — Wie es mit denLodten, welche in diesen Tagen gestorben, desgleichen mit den Leidtragenden gehalten werde, das werden wie bey ander-er Gelegenheit hören.' — Soviel von den verbokhenen Arbeiten dieser Tage. >