Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Achtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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124 , LA GX» LF Npch eine andere Pflicht, die dein Juden oblieget, ehe er in die Lauberhütte gehet, ist diese, -aß er die ^verstorbenen Heiligen, und seine verstorbenen Eltern, gleichsam mit in die Lauberhütte einladen muß. Denn sie glauben, daß sie von denselben in der Lauberhütte den Segen erhalten. Das Formular des Gebetes so dazu ausgesetzet, lautet ohngefähr also: „Laß es dir gefallen, Jehovah, daß ich dadurch, daß ich mich in die Lauberhütte sehe, möge vereinigen den Hochgelobten mit der Schechina. Ich lade ein, neben mir als Gaste hier zu sitzen, den Abraham, Jsaac, Jacob, Mosen, Aaron — (ist der Vater des Haußherrn gestorben, so nennet er hier seinen Namen gleichfals mit) wie auch die Sara, Rebecca, Rahel, Lea. — (hier nennet er auch seine verstorbene Mut, ter) wie auch Kehat, Amram, und Jochebet, dis Brautführer. Laß meine Ohren viel gutes von ihnen vernehmen, und laß mich die Früchte von der Frömmigkeit dieser guten Altvater- und Alkmütter genießen!" Nach diesen Gebet fetzen sie sich nun an den Tisch, und der Haußherr nimt einen Becher Wein in die Hand, und-macht Liddufth, (d. i. er spricht den Segen darüber;) und zwar folgender Gestallt : „Gelobet seyst du Jehovah, unser Gott, König der Welt, daß du die Frucht des Weinstocks geschaffen hast. Gelobet seyst du, daß du uns vor allen Völkern erwählet, und groß gemachet hast; daß du uns mit deinen Geboten geheiliget, und