Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Achtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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LS OX* LS Hs der palmzuwig, ziinbe Essrog, der Adams- oder Meerapfel, oin Hodeß, die Mptteu, sin'ipi vearoma, und die werden. Was wir nun dießfalls zu sagen haben, wollen wie unfern FreUttden wiederum in einem kurzen Auszug aus dem Ornch CHnjim, vorlegen. Es beschreibt aber derselbe §. 64;. die Rechte des Lu- Inf, also, daß er sagt, es müsse dieser palmzweig zuförderst so beschassen seyn, daß alle Blatter desselben, wie wir schon oben gedacht, den Mittlern StamM, oder Stiel, an welchen die Blätter angewachseii sind, bedecken. Wenn er dürre, oder Von einander gespalten, oder krumm ist, so ist er possul, S. i. er taugt nichts Auch muß kr glatt, und ohne Flecken seyN. WeNn die Spitzen oben abgebrochen sind, ist er ebenfalls untüchtig. — Irl hiesigen Landen pflegt er gemeiniglich von weisser Farbe zu styn. — Der 646. §. lehret die Rechte des 07.1 Hodest, des MprtcnzweigsSi Dieser sollst gestalt seyn, daß allemal drey Blatter rings um deN Zweig herum als in eiNeMZirkel stehen, so daß kein Blatt Niedriger stehet, als das andere. Auch muß VerStiel wiederum Mit Blättern gänzlich bedecktstyN, und es dürfen diese Nicht vom Zweige abstehen, sondern müssen glatt an denselben anliegen Jedoch kann imNothfall, wenn kein frischer Myrtenzweig zu haben, auch ein solcher gebraucht werden, der schon ganz dürre ist, wenn auch gleich dieBlätker bis zumZerreiben welk waren, oder gär ein Theil derselben abgefallen, oder ihre Spitzest ganz zerknickt wären. In solchen Ländern , da Ha man