Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Viertes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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57 LS LL werden deyijenlgen, der die Haphthorah lesen soll-- te, und welcher Maphthir genennek wird, aus 4. Buch Mos. 29, -er i. bis 5. Vers vorgelesen. Die Haphthorah aber selbst bestehet aus einem Theile des und dem ganzen;8. Capitel des Propheten Iesaias. , Sobald dieses vorbey, so ist man Maskir Neschommeb, d. i. man gedenket der Seelen der Verstorbenen. Nemlich ein jeder betet für seine verstorbenen Eltern, die er mit Namen nennet. Und geschiehst dieses darum, weil der oft angeführte <t)rach Lhajiin §. 621. behauptet, daß die Tobten auch eine Versöhnung an diesem Tage zu hoffen hätten. Es werden aber bey diesen Gebeten für die Tobten zugleich auch reichliche Allmoßen angelobet. / ' . Wenn ein Knäblein an diesem Festtage die Beschneidung erhalten soll, so geschiehst dieses eben itzt, unter der Zeit, da ein jeder besonders für seine verstorbenen Anverwandte» bittet. Es darf aber derjenige, der die HAeichneidung verrichtet, von dem Segenswein, welcher bey der Beschneidnng gebraucht wird, nicht selbst trinken, ob er gleich den Segen darüber selbst sprichtsondern er läßt ihn einen jungen Knaben austrinken. Nach Endigung des Schachrithgebetes geht das lNrrßnphgebet anwelches denn höchstens zwischen 12. und i. Uhr seinen Anfang neh- D; Mn