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Der Jude · 1769-01-01 · Zweytes Stück (1769) · p. Seite 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zweytes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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25 zwölf Jahren, die schwängern Weiber, wenn sie nach Eisen', oderTrinken lüstern wurden, ingleichen Kranke, und endlich diejenigen, welche mit der besonder» Krankheit des Heißhungers geplaget waren. — Es durfte sich auch an erweldeten Tage niemand salben, waschen und baden, oder Schuhe anziehen. Doch war der.König, damit derselbe zur Freude des Volkes auch selbst frölich erscheinen könnte, ingleichen die Bräute, endlich auch die Kindbetterinnen, von diesem Verbothe ausgenommen, und ihnen war das Waschen, und Salben erlaubet. Und so durften auch die, welche böse, undverwundeteFüjse hatten, oder solche, welche sich an Oertern aufhielten, da sie wegen giftiger Schlangen nicht barfuß gehen durften, Schuhe an diesem Tage tragen. Männer und Weiber giengen in ihren Todtenhemden, und so gar die Jungfrauen kleideten sich ganz schneeweiß. Denn dieser Tag war Allen ein sehr wichtiger und heiliger Tag, st st st st st st st st st Wenn, wir' nun die Feyer des Versöhnfestes der heutigen Juden, mit diesen Gesetzen des Alterthums zusammen halte», so werden unsre Leser bald einsehen, wie viel MLnschensatzungen,. und auch wohl noch darzu, ganz abergläubische, und wider dis Schrift laufende Dinge, bey den neuern Juden auch dießfals eingerijsen. V.5 Es

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