Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Sieben und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 423

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Sieben und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 423 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2577043-2577047-9903312--0474-2577522
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

42z GAB LL selbigen, ewig ruhen mögen. Laß dir diese Rede, meines Mundes, und die Gedanken meines Herzens Wohlgefallen. Gott! mein Schöpfer und Mein Erlöser." Wenn etliche Weiber in einer Stube zusammen wohnen, da eine jede besonders ihr Licht anzül denmuß, so darf nur eine von ihnen den Gegen laut sprechen, die andern aber hören andächtig zu, und sprechen das Amen darauf - Im Sommer soll so viel Oehl in jdie Lampen, gethan werden, daß sie bis in die Nacht brennen können Lenn wenn sie sollten ausgehen, wenn eS noch Tag ist/ so ist man nicht KL'N Jozch, d-S i. man hat seiner Pflicht kein Gnüge gcthan, und also den Segen umsonst gesprochen- - Hatte ein Weib einmahl vergessen die Schabbeel ichter anzuzünden, so ist ' sie verbunden, alle Sabbath, so laiige sie lebet, ein Acht mehr, als sie vorher angezündet, anzustecken. Har sie aber nur den Segen über die Lichter zu sprechen aus der Acht gelassen, und erinnert sich nicht eher daran, als wenn der Sabbath schon ctiigekretc» ist, so darf sie den Segen nicht sprechen. Sobald als die Schsvbeslichter angezündet sind, darf man eigentlich keine Arbeit mehr verrtchten. Soll- - te es aber geschehen, daß eine Frgu noch eines und das andere auf den Sabbath zu verrichten hätte, so kan» sie sich bey den Anzünden der Lichter in ihren Gedanken vornehmen, daß sie den Sabbath nicht eher erwarten wolle, als wenn kn der Synagoge die Gemeine denselben empfängt, das ist, wenn der Vorsänger das Gebet Loruchu anhcbk, wie wir"bald weiter hören werden. Und dadurch gewinnt sie also noch einige Zeit mehr zu ihrer Arbeit. Wer die Gewobnhrit hat unter die Schabbeslam-- pe ein Gefäß zu fetzen, daß die Schnuppen hinein fallen, der soll wohl zusehcn, daß kein Wasser in demselben Gefäße sey. Hingegen darf man, am Sabbath oder an Feyertagen kein solch Gefäß Dd 4 erst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.