Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünf und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 395 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS OXO LS Z9> sich Hakten und andere Kostbarkeiten; baten nur inständig, er möchte sie nicht offenbar machen,^begleiteten ihn ein gut Stück Weges weiter fort, und marschirten alsdann ab; So wie auch gleichfalls der Bär wieder in den Wald zurück trabete." Man kann leicht den Schluß abnehmen, den die Nabbinen aus dieser Geschichte wollen gezogen wissen, und den wir ihnen auch ganz gern, doch ohne diesen Grundsatz, einraumen; Nemlich, daß man den Sabbath feyerlich halten, und von Gott davor alles Gute gewiß erwarten solle. Unsre Leser finden also in dieser Erzehlung die Bestätigung des vorhin aus den <k>raA Lhajinr angezeigken Verbots wegen der Fortsetzung einer Reise am Sabbath. -- Im 266. §. sben dieses Buches, ist noch eine Vorschrift anderer Art, welche auch hieher gehöret, anzutreffen. Es ist diese. „Wenn ein Jude, unterwegens ist, und der Sabbath überfällt ihn, (oder wie es dort eigentlich heisset: Vifli Weckiddesch olof hajom; d. i. der Tag wird über ihm heilig), und er hat Geld bey sich, und einen Esel und einen Kuthäer; so darf er sein Geld nicht auf seinen Esel legen, denn der Esel soll der Sabbaths Ruhe gleichfalls auch genießen, sondern er muß es dem Kuthäer zu tragen geben. Er kann dieses thun, wenn es auch schon finster ist, auch ohne dem Kuthäer einen Lohn davor zu versprechen. Hat aber der Jude bey den Eintritt des Sabbaths eine nde'Lv Metziah d. i. einen Schatz oder eine Kostbarkeit gefunden,