Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünf und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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89» HA OW LA ne Wäsche einem andern Religionsverwandtesi zu waschen übergeben, nur darf ers ihm nicht heißen. Laß er sie eben am Sabbath waschen solle, noch viel weniger dulten, daß es in seinem Haufe ge-. schehe,er muß auch den Lohn vorher schon bestimmt haben; außer dem »st es nicht erlaubt. Noch von anderer Art ist das, was man im 249. §. des angezeigken Buches liefet, das aber. Loch auch zu dieser Classe der Sabbathsregeln gehöret. Nemlich es heißet, der Jude dürfe am Freytage, mehr, als drey Meilen weit nicht gehen, es fey denn daß er um vollends nach Hause zurückzu kommen, weiter gehen müßte, oder daß er gewiß wüßte, daß er in eine solche Herberge käme/ wo er alles auf den Sabbath zubereitet fände, Und-, also nicht gezwungen würde, den, Sabbath traurig zuzubringen - oder gar denselben zu entheiligen. Buxtorf erzehlet hiervon S. 37;. (im lat. pag. 32z.) folgende Geschichte. „Es reifsten eins- Mahls drey Juden mit einander am Freytage, und als.es Abend ward, nnd also der Sabbath eintrat, sprach einer zu den andern, was wollen wir thun, der Weg ist sehr mnsucken, d. j. sehr gefährlich, der Gnslonim, oder Räuber wegen, und über dieses giebt es hier in dieser Gegend viel wilde Thiere. Es ist wohl besser, wir setzen unfern Weg fort, und erretten unser Leben, als daß wir mit Gefahr desselben den Sabbath hier in dieser Einöde halten? Der dritte aber setzte sich -«wieder, und sprach; Ich werde nicht von hier