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Der Jude · 1768-01-01 · Fünf und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 387

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Fünf und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 387 (sequence 3)
Language
German
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DXO LS 887 Diese Regel wird dadurch unterstäßet, daß sie glauben, es könne mit den auf die Erde geworfenen Nageln allerhand Zauberen getrieben werden." So heißt es: ,-Wer seine Nagel vergräbt, der ist ein p'NL Zadick, ein Gerechter, wer aber dieselben gar verbrennet, der ist ein lMN Chostd, d. i. ein Frommer." Aus dieser Ursache, und da die Juden solchergestalt auf eine sehr leichte Art ein Lhaßid werden können, ist leicht zu glauben) daß die mehresten Juden ihre abgeschnittene Nägel ins Feuer zu werfen gewohnt sind. Jedoch rathen sie hierbey die Nägel an Händen und Füssen nicht zugleich an einem Tage abzuschneiden, weil sie dieses gleichermaasen für sehr gefährlich halten. Sobald man sich die Nagel abgeschnitten, so müssen sogleich die Hände gewaschen, und der Bart gesäubert oder barbiret werden. Wenn dieß geschehen, sollte eigentlich jeder ins Bad gehen, denn im Gohar wird das Baden vor den Säbbath, als eine nothwendige Sache angeprießen, für diejenigen, welche in denen Werkeltagen sich etwa durch Sünden verunreiniget hätten, und dadurch ihrer Seele verlustig worden wären. (Dieses ist eine besondere Lehre des Sohars, daß ein unreiner Mensch keine Seele habe, und daß dieselbe erst durch das Baden in ihn wieder könne zurück gebracht werden.) Ferner heißt es, durch das Baden werde man gleichsam, das Kleid vom Nil Ruach Chol, d. i. des profanen Bb 2 Gei-

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