Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünf und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 386 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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gztz Jeder Jude muß sich vor allen Dingen seine Nägel abschneiden, und zwar nach der Ordnung, welche die weißen Rabbinen angegeben; erstlich von der linken Hand, jedoch nicht einen Finger nach dem andern, sondern, beym vierten Finger wirder Anfang gemacht, alsdenn folgt der andere, ferner der fünfte, nach diesem der dritte, und zuletzt der Daumen. Darauf kommt die Reihe an die rechte Hand in folgender Ordnung: erstlich wird der Daumen, hernach der dritte, sodann der fünfte, nach diesem der zweyte, und endlich der vierte verschnitten. Denn von zween neben einander stehenden Fingern die Nagel abzuschneiden, wird für eine 71222 Gksnah, d. i. für sehr gefährlich gehalten, und soll auch, nach ihrer Einbildung , das Gedächtniß dadurch verlohren gehen. Damit nun keiner diese Ordnung Vergesse, so haben sie dießfalls ein besonderes Erinnerungszeichen; in Absicht auf die linke Hand, die Buchstaben dyTQ-si und bey der rechten, -»nzr-r *) —. Bsy dem Nagelabschneiden nimmt er sich in acht, daß nicht etwa einer auf die Erde falle; denn, der Talmud sagtim Track. Nidda, Fol. 17. wie es .Bodenschatz angiebet, „Wer seine abgeschnittenen Nagel auf die Erde wirft, und mit Füssen tritt, der ist ein pwl, Rosche, d. i. ein Gottloser." Die *) Man muß hier die hebr. Buchstaben betrachten nach ihrer Bedeutung, die sie haben, wenn sie die Stelle der Zahlen vertreten- Sie bezeichnen hier also die Finger,, und das erstereWort weißet vom 4ten zum 2trq, alSdenn zum5ten/u. s.f.