Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 344 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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W : HL OM "HL Das heißt so viel, man darf von dem zum Segen bestimmten Weine nichts vor dem Segen getrunken haben. Ware Hieß geschehen, so muß derselbe aus-einer vollen und frischen Kanne wieder voll geschenket werden: Ist kein Wein mehr in der Kanne, so muß man das, was in hem Becher ist, erst wieder in eine reine Kanne schenken, und aus derselben wieder in den Becher; alsdenn ist es nickt Pogum. Hatte man aber von demselben etwas in ein anderes Gefäß, oder von ohngefehr die Hand damit begossen, so heißt das nicht Pogum. Geschiehet es, daß kein Wein mehr vorhanden, außer dem einzigen, zur Danksagung bestimmten Becher voll, und die Mitspeisenden hätten aus ihren Bechern schon während der Mahlzeit getrunken; so muß derjenige, der die Danksagung sprechen soll, aus seinem Becher einem jeden etwas weniges in den seinigen gießen, damit keiner derselben Pogum sey. *) ' ' ' 's" ' - Vey Nicht änjium ruprurgm bskens» ein zerbrochen Daß, oder anderes Gefäß; sondern ein solches, daraus inaa.schon vorher zu trinken genommen hatte. - Wsr setzen noch zur Bestätigung hinzu, daß man ans «ine ähnliche Weift, bey den Juden eine klvtvz NVM, diejenige Seele nenne, die durch irgend etwas verletzet oder beflecket, nicht aber zerbrochen worden. - Ci» gleiches könnten wir auch von den», weiter ohen vom B. erwähnten Messer, ncmsich den Echlachtmeffe,, wenn es OM genenne: wird, sagen; Allein wir würden diese An-? merkung allzuiveit ausdchnen. Bmtorf führet in seiner Latein..Synagoge S.