Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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;>» LA EXd LA len, an welchem Orte wir sie schicklicher, als eben hier, anbringen könnten. Auch hier wollen wir dem Zeugnissen ihrer, eigenen Schriften folgen, und sie unfern Blaue .n eigen machen^ Das Buch Behillath Gchlomo S. 24 xedet hiervon folgender Gestalt : „Unsere Rabbincn sagen, daß dem Menschen verbothen fey, etwas auf der Welt ohne Segenspruch zu geniesten; denn im Tr. Snnhedrim, Fol. 102. heißet es: Wer etwas genießet, ohne den gehörigen Segen darüber zu sprechen, das ist so viel, als wolle er hen Heil. Hochgelobten bestehlenEs ist demnach jeder Jude schuldig, auch bey dem allergeringsten so er etwa genießen möchte, eine (,->2^2.) Broche, d. i. einen Se§en zu sprechen. Und penn er nur so viel nach ^der ordentlichen Wahlzeit gegessen hat, als eine Olive gross, oder soviel getrunken, als anderthalbe Eyerschale in sich halten; so ist er auch schuldig einen darzu verordneten Dankspruch (Hzl-nn N212). Broche Athrone. d. i. einen Nachstgen zu beten. — Bey »allen Arten von Baumfrüchten, auch bey den Weintrauben, sie mögen frisch, gekocht, oder sonst auf audere Art zugerichtet seyn, spricht er zuerst, vor dem Genuß derselben: „Gelobet seyst hu,Jehovah, unser Gott, König der Melk, der du die Frucht des Baumes geschaffen hast." Der Nachsegen, über alle Vaumfrüchte, nur Weiytrau-