Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 287 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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OXO 287 ein Gewissen, solches Brod, das nicht"von Juden gebacken worden, zu essen, so wird das weiße bey dem Segensprechen vom Tische weggelegt. Von diesem Brode, worüber der Segen gesprochen ist, soll der Jude nach einem jeden Essen vor der Danksagung, noch einen Bissen besonders zu sich nehmen, damit, wie sie hinzusetzen, der Geschmack von dem gesegneten Brode, ihm zuletzt im Munde bleibe. Aber er darf von demselben weder einem Thiere,-noch auch einem andern Religionsverwanten etwas zu essen geben. In Absicht des Verhaltens unter der Mahlzeit selbst, und denvarbey zu beobachtenden guten Sitten, haben die Juden ebenfalls die strengsten Vorschriften. Es ist ihnen befohlen, sich so ehrbar und bescheiden aufzuführen, als wenn sie vor Gott säßen, denn die Gekehrten sagen, es stünde geschrieben: „Dü sollst essen vpr dem Herrn bei? men Gott;"; B. Mos. 14, 22. und Ezech 41, 22. „Das ist der Tisch, der vor dem. Herren stehen soll." Eine Erinnerung, die an sich sehr gut ist, aber davzu sich nur die angezeigken Stellen nicht gut schicken : denn die erstere derselben Handelt von einer gewissen Art der Opfer-Mahlzeiten, welche m dem Tempel mußten gehalten werden; die letztere aber zielet auf den. Schaubrod- Tisch in dem Ezechielischen Tempel. — Sie sagen ferner, man solle nicht essen, um sich gütlich da- - mit zu thun, oder eine Art der Wollust darinnen zu