Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 271 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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LK »XG LK a«- i lMhe sich der Jude zu Tische setzet, sols er vorher beyseits gehen, und seinen Leib ausleeren, da, mit er mit ledigem Leibe die Mahlzeit einnehme. Denn wo einer mit dollem Leibe speise, da werde er, wie man sich einbildtzk, nicht geringe Krankheiten sich zuziehen. Diese Tischreget erzwingen die Rabbinen aus z. B. Mose 26, ro. wo es heisset:;,Du sollt von dem alten essen, wenn aber daö neue kommt, das alte wegthun." Sie verstehen. dieses also, man müsse erst die alte Speise aus dein Leibe schaffen, ehe man die Neue hinein bringe. Das Bach Rehilkrrh Schloms schreibt noch ein anderes Tischgesetz vor: »Unsere RabbineN, heißt es Daselbst , wollen, daß alle Israeliten , sie mögen Gelehrte oder Ungelehrte MNP vor und nach deck Tische im Gesetz stichirey sollen: Denn, so langeder Tempel noch war, versöhnte dev Altar, itzt aber muß der Tisch versöhnen» Dieses zeiget das Norncön, *) der beyden Wort^-r tit Seh»Eli, d.i. dieses ist mein Gott r deren -Buchstaben - einzeln genommen diese Worte änzeigeN sollen: das ist, dieses ist der Tisch, welcher vor dem Herden ist." Nehmsich, wenn die Worte des Gesetzes darüber gelesen werden. DeNn ein solcher Tisch, wo dieses nicht geschiehst, von dem ist iNder heilfgeN Schrift gesaget; »Alle Tafeln sind vol- . ..^ ler *) d t. die Art aus den Buchstaben eines Wortes etwas anders heraus bpingeck . /