Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 267 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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AA GXO ML . 267 sink.'?' Es ist ihnen sogar erlaubt, von solchen Kaufleuten zu kaufen, welche die Gewohnheit halben einen sogenannten Gortespfennig zu fordern. Denn vermukhlichsagen sie, wird er dies Geld an arme Kuthaer austheilen. Sollte man aber wissen/ daß er es schlechterdings zu einer Kirche widmen wolle, so ists nicht erlaubt bey einen solchen zukaufen. - ) Wir können hiev von dem Gewerbe der Juden/ und von denen dahin gehörigen Vorschriften nicht umständlicher handeln, da dies vielmehr zu den besondern Lehrern derselben gehöret, und also für eich-ändere Stelle wird aufbehalten werden müssen. Wirlaffen demnach auch den Juden sogleich zu seiner Mittags-Mahlzeit schreiten. ", ' 4k 4k ' '4k 4k 4k .r . , ' 4k - - 4K 4k, . , ,, ' lkNter> bet Zeit, da der Judeseinen Handel <chwaMt>. sind rechtschaffene Weiber schuldig, das EffeN-;zu kochen, damit die Männer zu rechter Zeit, wenn sie heim kommen/ ipitz müde sind , dasselbe fWg: sinven, und nicht^langs warkemdürfen. Sie sollen.such das EHn sauber, und Weiulich zubeeeD ten und auch also anrichten, wie geschrieben stehet S^ M'Mos. 11,4z. ^welches nach! der MdeMusr legung beweisen soll,- daß man die Speise als >' ein Mensch, und Nicktwie das' Vieh ., essen solle; michrigenfalls derLeib verunreiniget werde / und nicht heilig sey. Den Tisch sollen sie sauber Und rein decken, und ein ganzes Brod ausiegen, das schön und wohl ausgebacken, und nicht verbrannt