Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 265 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903311--0306-2577364- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LM OX» »-r Zeit M erlaubt, mit den Kuthäern, -. t: Christen, in Gesellschaft zu handeln, weil sie nicht bey dem Awoda Sara, das ist , fremden Dienst, oder fremdest Gott schwören, und wenn es auch geschehe, daß sie ihren G-ttyennen, so hätten sie doch ihr Absehen auf den, welcher Himmel und Erde gemacht hat. Nur, daß sie einen andern zugleich mit dem Namen Gottes belegen.-. Andere hingegen Halten diesen nähern.Um-? gang mit den Christen für unerlaubt. Aber Handel und Wandel mit ihnen zu treiben, ist nach aller Meinung erlaubt, jedoch soll er nicht an einen ihrer , nehmlich der Christen, Feste geschehen, s. Drach Lhajim S. rtz. K. r;6< Ia imTr. ^spre Deph, 42.^. 148. wird sogarperbo? ten, drey Tage vor der Kuthäer Feste etwas von denenselben zu kaufen, oder etwas an sie zu verkaufen, auser etwa Kräuter, oder was sich nicht bis auf dey Festtag halten kann; inglejchey ihnen etwas zu borgen, oder von ihnen zu entlehnen, odey. ihmn zu schenken. Wiewohl man auch hierinnen für die jetzigen Zeiten von der vormaligen Strenge -etwas nachgelassen,, und erlaubt hat, denen Christen an ihren Feyertagen etwas zu verkaufen. Denn in dem Buch Agnddq liefet mau Fol. 59. folgendes: *) ^In dem..Track. Avodn Garn ist Hwar verbotheNj vor dedFesttsgen per KnttHaer mit. . - -- / ih- -) Diest Htelle ist beych Eifenmenger im r. M. S. eüt. anzutreffen, Mt HM« sie mtk Vorfatz abgekürjetz Uäd einige an--ßi-e Ausdrücke .lieber weglaffen wollen.