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Der Jude · 1768-01-01 · Siebzehntes Stück (1768) · p. Seite 259

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Siebzehntes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
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LS GXG LS 2?4 nicht zu demjenigen, welcher in ChasdäischerSprache bete, weil die Engel kein Chaldäischverstehen. Vergl. S. 240. -- - Hat jemand aus Jrkkhum oder Zwang das Frühgebet nicht gebetet, smbetet er das Mmcha-- oder Vespergebet zwchmüL Das erste mal selbst als Vespergebet, das andere mal aber zur Erstattung des versäumten^ Frühgebeks. Hass ed das Vefpergebet nichtgesprochen, so beteterydas Abendgebet dafür zweymäl. Hat - er das Abendgebet vergessen, so betet er den folgenden Morgen zweymal. Eine vorsetzliche VerabsäumuNg aber kann nicht durch NachhokylerseHet Wörden. - Ist es aber auf diese Weise geschehen, daß einer geglaubt hätte, es sey noch Zeit das-Gebetzu verrichten, wenn er seine Geschäfte vollbracht, weil er sonst besorget, zu Schademzu kommen- und «nkerdMm wäre die Zeit des- /Lötens vorbey gestrichen; oder wenn ein Betrunkener die Zeit des Velens verabsäumet, so werden beyde für Enirstitnd. i. Gezwiritgene, oder durch Zwang verhindertegehalten, und können ihr Gebet nachholen. Jedoch warnet man das Gebet aus Besorgniß eines! zu erleidenden Geldschadens nicht aufzuschiehen. s. Orach Lhajim S. r9» §. io8. - ---- -> Wenn ein Reisendev zu Pferde, das Gebet Schmoneh Esreh, um dis ordentlich gesetzte Zeit des Betens nicht zu versäumen, nnterwegens be- R 3s. ken

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